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Willkommen im digitalen
Klassenzimmer

Wir bringen Sie einfach, unkompliziert & kosteneffizient in das Klassenzimmer von morgen!

Unterricht neu gestalten

Das traditionelle Klassenzimmer mit herkömmlichen Tafeln, Kreide, schweren Büchern oder VHS-Videowägen wird zunehmend durch die Digitalisierung abgelöst. Als erfahrene IT-Dienstleister bringen wir mit unseren Partnern innovative Produkte und Lösungen speziell für den Schulbereich zusammen. Gestalten Sie durch unser All-in-one Paket den Unterrichtsstoff für Schüler und Lehrer attraktiver. Durch neue und interaktive Lernmöglichkeiten entstehen digital durchdachte Lernraumkonzepte zur Informationsbeschaffung, Recherche oder individueller Aufgabenbearbeitung.

Unser digitales Klassenzimmer

Gestalten Sie mit moderner Technik den Schulunterricht explorativ und interaktiv. Digitale Technik ermöglicht Schülern und Lehrern eine nachhaltige und positive Lern- und Lehrerfahrung.

WLAN

Optimiert für Bildungseinrichtungen

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Arbeitsplätze

Für Schüler- und Lehrerarbeitsplätze

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Digitale Tafel

High-Tech Touchscreen Tafeln 

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Dokumentenkamera

Der Projektorersatz für Dokumente

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Microsoft Office

Office 365 für Bildungseinrichtungen

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IT-Services

Optimiert für Bildungseinrichtungen

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Von der „Kreidezeit“ in die digitale Zukunft

Ihre Vorteile

Profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen unserer Produkte und Services und steigern Sie durch den Einsatz digitaler Medien die Lernfreude und kreativen Leistungen Ihrer Schüler. 

Full Managed Service Flat

Unsere Managed-Service Flat versichert eine ständige Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit Ihrer IT-Systeme durch automatisierte Kontrollroutinen und dauerhafte Sicherheitsupdates. Keine versteckten Zusatzkosten 

Komplett aus einer Hand

Für Ihr digitales Klassenzimmer erhalten Sie alles aus einer Hand. Ihr persönlicher Ansprechpartner steht Ihnen bei allen Fragen rund um das digitale Klassenzimmer zur Verfügung.

Komplettes Lifecycle Management

Wir übernehmen für Sie die Beschaffung neuer Geräte, den Austausch defekter Hardware und garantieren eine fachgerechte Entsorgung.

Keine interne IT notwendig

Durch unseren Full-Service benötigen Sie keine interne IT mehr. Unser Team kümmert sich um Ihr komplettes IT-System. Dazu gehören neben den Schüler- und Lehrerarbeitsplätzen auch alle weiteren Geräte des digitalen Klassenzimmers, wie z. B. digitale Tafeln oder das WLAN-System. 

Transparente Kosten

Tauschen Sie schwer überschaubare IT-Kosten gegen ein transparentes Preismodell. Ohne versteckte Zusatzkosten.

Fördermittel Digitalpakt Schule

Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Selbstverständlich helfen wir Ihnen bei Fragen und der Antragsstellung für Fördermittel. Die am meisten gestellten Fragen finden Sie nachfolgend. Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Digitale Systeme und Werkzeuge durchdringen die Gesellschaft. Die Arbeitswelt verändert sich im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung. Viele nutzen selbstverständlich digitale Angebote, häufig ohne die dahinterstehenden Algorithmen und Geschäftsmodelle zu verstehen. Digitale Kompetenz ist deshalb von entscheidender Bedeutung: für jeden und jede Einzelne, um digitale Medien selbstbestimmt und verantwortungsvoll nutzen zu können und um gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben; und für die Gesellschaft, um Demokratie und Wohlstand im 21. Jahrhundert zu erhalten. Schulen müssen deshalb überall auf schnelles Internet zurückgreifen können und sollten über entsprechende Anzeigegeräte wie interaktive Whiteboards verfügen. Lehrerinnen und Lehrer müssen gut qualifiziert sein, um digitale Medien nutzen und digitale Kompetenzen vermitteln zu können. Mit dem DigitalPakt Schule bringen Bund und Länder beides entscheidend voran
Kein Medium alleine erzeugt gute Bildung. Dies gilt auch für das Buch, das Schreibheft und die Kreidetafel. Es sind immer die pädagogischen Konzepte, die aus der Vielfalt an Angeboten gute Bildung machen. Daher gilt auch beim DigitalPakt Schule das Primat der Pädagogik. Investitionen in digitale Bildungsinfrastrukturen, pädagogische Konzepte sowie die gezielte Qualifizierung von Lehrkräften gehen Hand in Hand und folgen dem Grundsatz: Keine Förderung ohne Qualifizierung. Digitale Medien und Lerninfrastrukturen ermöglichen neue Lernformen. Das ist hilfreich bei einigen großen Aufgaben, vor denen Schulen stehen: Angesichts der sozialen und kulturellen Vielfalt der Schülerschaft muss Bildung individueller gestaltet werden. Es ist für Schülerinnen und Schüler wie für Lehrkräfte hilfreich, wenn individuelle Lernfortschritte genauer erfasst und durch gezielte Auswahl von Lernbausteinen und -materialien unterstützt werden können. Digitale Medien können das Lernen im Unterricht und außerhalb der Schule besser vernetzen und dazu beitragen, Bildungsbenachteiligung auszugleichen. Über Online-Plattformen können sich Schülerinnen und Schüler auch von zu Hause aus sehr gut über schulische Fragen und Probleme austauschen. Fachleute sprechen vom „kollaborativen Lernen“. Digitale Medien können den Unterricht in vielen Fächern anschaulicher, praxisorientierter und aktivierender gestalten. Zum Beispiel können realitätsnahe digitale Simulationen komplexe Abläufe im Unterricht nachvollziehbar machen, die bisher nur abstrakt behandelt werden konnten. Analoge Experimente, haptische Erfahrungen und der Austausch mit Mitschülern und Lehrkräften im unmittelbaren Miteinander werden auch künftig eine wichtige Rolle spielen. Sie bleiben von zentraler Bedeutung, denn Lernen ist ein sozialer Prozess.
Der Bund stellt finanzielle Mittel zum Aufbau digitaler Bildungsinfrastrukturen bereit. Die Länder entwickeln pädagogische Konzepte, kümmern sich um die Qualifizierung von Lehrkräften – über das Referendariat bis hin zur Weiterbildung – und stellen gemeinsam mit den Kommunen Betrieb, Support und Wartung sicher. Daneben entscheiden die Länder, ob und wie sie mobile Endgeräte in ihren Lernmittelregelungen berücksichtigen. Der DigitalPakt Schule ist eine Finanzhilfe auf der Grundlage von Artikel 104c des Grundgesetzes. Dieser Artikel muss dafür noch geändert werden. Bei Finanzhilfen sind die Länder zuständig für die administrative Umsetzung des DigitalPakts Schule. Die wichtigsten Regeln zur Beantragung und Durchführung der Förderung werden in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern festgelegt. Die Förderbedingungen werden gemäß Artikel 104b in Verbindung mit Art. 104c des Grundgesetzes von den Ländern im Detail formuliert und mit dem Bund abgestimmt. Der DigitalPakt Schule kann und will lediglich die Grundlagen für eine bundesweite digitale Infrastruktur an Schulen schaffen, kann jedoch nicht alle denkbaren Anforderungen an einzelnen Schulstandorten und für jedes einzelne Schulprofil abdecken. Die Länder haben daher die Möglichkeit, eigene Programme aufzulegen, mit denen sie den DigitalPakt Schule ergänzen. Grundsätzlich herrscht zwischen Bund und Ländern Einigkeit, über die Laufzeit des DigitalPakts hinweg in einem engen Austausch zu bleiben. Die Zuständigkeit für das Schulwesen bleibt als wichtiger Bestandteil der Kulturhoheit der Länder unberührt. Eine dauerhafte Finanzierung des Bundes für schulische Infrastrukturen ist nicht vorgesehen.
Der Bund stellt über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung, davon in dieser Legislaturperiode 3,5 Milliarden Euro. Aufgrund des Charakters der Bundesmittel als Finanzhilfen bringen die Länder zusätzlich einen finanziellen Eigenanteil ein. Zusammengenommen stehen dann insgesamt mindestens 5,5 Milliarden Euro bereit. Rein rechnerisch bedeutet dies für jede der ca. 40.000 Schulen in Deutschland im Durchschnitt einen Betrag von 137.000 Euro oder umgerechnet auf die derzeit ca. 11 Millionen Schülerinnen und Schüler eine Summe von 500 Euro pro Schüler. Mangels verfassungsrechtlicher Grundlage konnte der DigitalPakt Anfang 2019 daher nicht starten. Der Vermittlungsausschuss hat am 20.02.2019 einen Einigungsvorschlag vorgelegt. Diesem hat der Bundestag am 21.02.2019 mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit zugestimmt, der Bundesrat am 15.03.2019. Wenn auch die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern unterschrieben ist, geht es an die Umsetzung in den Ländern. Wenn das alles zügig weitergeht, könnten die ersten Schulen noch in diesem Jahr mit ihren Investitionsmaßnahmen beginnen.
Bislang gibt es nur die Möglichkeit von Finanzhilfen des Bundes für finanzschwache Kommunen. Damit der Bund den Ländern Finanzhilfen für die Bildungsinfrastruktur in all ihren Kommunen gewähren kann, muss zunächst noch das Grundgesetz geändert werden. Der Bundestag hat am 29.11.2018 den Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit mit den Stimmen der Regierungsfraktionen, FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN angenommen. Der Bundesrat hat am 14.12.2018 einstimmig den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einer „grundlegenden Überarbeitung“ des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes angerufen. Begründet wurde dies vor allem mit einer Einfügung, nach der Finanzhilfen ab 2020 – und damit nach dem geplanten Beginn des DigitalPakts – mindestens zur Hälfte von den Ländern mitfinanziert werden müssen. Mangels verfassungsrechtlicher Grundlage konnte der DigitalPakt Anfang 2019 daher nicht starten. Der Vermittlungsausschuss hat am 20.02.2019 einen Einigungsvorschlag vorgelegt. Diesem hat der Bundestag am 21.02.2019 mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit zugestimmt, der Bundesrat am 15.03.2019. Wenn auch die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern unterschrieben ist, geht es an die Umsetzung in den Ländern. Wenn das alles zügig weitergeht, könnten die ersten Schulen noch in diesem Jahr mit ihren Investitionsmaßnahmen beginnen.
Digitalisierung ist ein Prozess, kein Zustand. Ziel des DigitalPakts ist es, die infrastrukturellen Grundlagen für digitale Bildung in deutschen Schulen zu schaffen und Investitionshilfen als Anschub zu leisten. Förderfähig sind insbesondere die breitbandige Verkabelung der Schulen, die W-LAN-Ausleuchtung sowie stationäre Endgeräte wie zum Beispiel interaktive Tafeln. Für die genannten Investitionen reichen die vorgesehenen fünf Milliarden Euro aus. Hinzu kommen erhebliche Bundesmittel aus dem Breitbandförderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für den schnellen Internet-Anschluss der Schulstandorte.
Wenn der DigitalPakt Schule auf der Basis des Ergebnisses des Vermittlungsausschusses vereinbart worden ist, geben die Länder den Startschuss für eine Beantragung. Denn die Fördermittel werden beim Land beantragt, nicht beim Bund. Jedes Land wird für diesen Zweck – nach derzeitigem Stand – eine eigene, mit dem Bund abgestimmte Förderrichtlinie herausgeben, die die Einzelheiten der Förderung festlegt, insbesondere ab wann Anträge gestellt werden können und bei welcher Stelle. Sofern die Länder die Vorarbeiten zum Aufbau dieser Strukturen rechtzeitig abschließen, kann unmittelbar nach Inkrafttreten der Grundgesetzänderung und der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung mit der Umsetzung des DigitalPakts begonnen werden. Wenn alles zügig geht, könnten die ersten Schulen noch in diesem Jahr mit ihren Investitionsmaßnahmen beginnen.
Die Mittel werden beim Land beantragt, nicht beim Bund. Welche Stelle im Land Anträge entgegen nimmt und bewilligt, legt jedes Land selbst fest.
Mittel für Schulen beantragen die Schulträger. Bei öffentlichen Schulen sind das zumeist die Städte und Gemeinden oder die Landkreise. Bei Privatschulen ist der jeweilige Träger zumeist ein Verein oder eine Religionsgemeinschaft. Die Schulen selbst können keinen Antrag stellen. Sie melden ihren Bedarf an die jeweiligen Schulträger. Diese bündeln die Meldungen ihrer Schulen in einem oder in mehreren Förderanträgen und reichen diese beim Land ein.
Das Gesetz zur Änderung des Artikels 104c des Grundgesetzes zielt darauf, „digitale Bildungsinfrastrukturen“ zu schaffen. Diese enden nicht am Schultor. Infrastrukturen wie Schul-Clouds dienen dazu, schulübergreifend genutzt zu werden. Vor allem helfen übergreifende digitale Bildungsinfrastrukturen, die pädagogische Arbeit mit digitalen Werkzeugen für möglichst viele Beteiligte zu vereinfachen und zu verbessern. Solche Infrastrukturen und die dafür nötigen Entwicklungen sind daher im DigitalPakt Schule als mögliche Fördervorhaben ebenfalls vorgesehen.
Bund und Länder haben sich im Entwurf der Verwaltungsvereinbarung auf Fördergegenstände und -bedingungen verständigt. Es sollen spezielle digitale Arbeitsgeräte förderfähig sein, die in der beruflichen Ausbildung wie beispielsweise VR-Brillen für das Erlernen der Bedienung von Maschinen benötigt werden, sowie standortgebundene Anzeigegeräte in Schulen. Das sind beispielsweise interaktive Tafeln. Wenn es nach dem speziellen pädagogischen Konzept einer Schule erforderlich ist und sämtliche Infrastrukturkomponenten bereits vorhanden sind, könnten ausnahmsweise auch Klassensätze mobiler Endgeräte förderfähig sein. Für die genaue Ausgestaltung der Regelung sind die Länder zuständig. Der Anteil an Fördermitteln, der für mobile Endgeräte aufgewendet wird, darf jedoch 20 % aller Fördermittel pro Schulträger nicht überschreiten. Damit ist der DigitalPakt auch weiterhin eindeutig eine Infrastrukturprogramm und keine Endgeräteförderung. Mobile Endgeräte zur Nutzung durch Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte außerhalb des Unterrichts werden generell nicht förderfähig sein.
Im DigitalPakt Schule bleibt es vorrangig die Aufgabe der Kommunen, gemeinsam mit den Ländern Betrieb, Support und Wartung der IT in den Schulen sicherzustellen. Vielerorts übernehmen Lehrkräfte technische Aufgaben. Doch die Hauptaufgabe der Lehrkräfte bleibt die pädagogische Vermittlung von Kompetenzen und Inhalten und nicht die Wartung von Netzen und Geräten. Daueraufgaben der Kommunen beim Betrieb der IT wiederum darf der Bund aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht finanzieren. Bisherige, auch vom BMBF geförderte neue Ansätze wurden durch fehlende Infrastrukturen begrenzt. Wenn mit dem DigitalPakt und mit einer Breitband-Anbindung der Schulen leistungsfähige Infrastrukturen verfügbar werden, sollte dies für neue Ansätze bei Service und Support genutzt werden. Deswegen sieht der DigitalPakt die Möglichkeit vor, die Entwicklung effiziente und effektive Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen als regionales oder landesweites Projekt zu fördern. Die Lösungen sollen über die einzelne Schule und den einzelnen Schulträger hinausgehen, um die Kosten zu senken und die Lehrkräfte von der Systemadministration zu entlasten. Gefördert werden Vorhaben bis zur Inbetriebnahme dieser Supportstrukturen. Der Regelbetrieb ist wieder Aufgabe der Schulträger.
Eine Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln aus dem DigitalPakt ist die Vorlage eines technisch-pädagogischen Konzepts jeder einzelnen Schule (also zum Beispiel ein Medienentwicklungsplan). Die Details hierfür werden in den Förderbekanntmachungen der Länder festgelegt. Schon heute können Schulen damit beginnen, entsprechende Pläne zu erarbeiten. Der DigitalPakt Schule folgt dem Grundsatz „Keine Ausstattung ohne Konzept“. Denn nur wenn der Aufbau von digitalen Lerninfrastrukturen durch passende pädagogische Konzepte flankiert wird, zahlen sich die Investitionen auch langfristig aus. Genauso wichtig ist die Qualifizierung von Lehrkräften. Die Länder sollten allen Lehrkräften entsprechende Fortbildungen ermöglichen und darauf dringen, dass diese auch wahrgenommen werden. Hier sind unterschiedliche Vermittlungsformate – online und offline, in der Schule oder außerhalb, als formale Schulung durch professionelle Trainer oder als Peer-to-Peer-Learning – möglich.
Nein. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat bereits Mitte 2017 mit der „Offensive Digitales Klassenzimmer“ klargestellt, dass für Schulen im Rahmen der Breitband-Förderung grundsätzlich ein Glasfaseranschluss förderfähig ist, wenn noch nicht jedes Klassenzimmer über eine Bandbreite von 30 Mbit/s verfügt. Derzeit sind 6.000 Anschlüsse beantragt, weitere Fördermittel stehen 2019 zur Verfügung. Mit dem Sonderprogramm zur Gigabit-Versorgung von Schulen und Krankenhäusern vom Herbst 2018 ist faktisch jede Schule förderfähig, die nicht bereits über einen Glasfaseranschluss verfügt. Dazu ist ein Antrag im BMVI-Förderprogramm zu stellen. Dass ein solcher Antrag gestellt wurde oder, wie schnell die bestehende Internetanbindung der Schule ist, ist bei einem Antrag für DigitalPakt-Mittel anzugeben. Damit soll abgesichert werden, dass Infrastruktur, die aus dem DigitalPakt Schule gefördert wird, nicht ohne Netzanbindung bleibt. Das BMVI informiert über Details zu seinem Programm auf seiner Homepage. Der DigitalPakt Schule und die Breitband-Förderung des BMVI ergänzen sich: Über das Breitbandprogramm wird die Internetanbindung bis in den Keller eines Schulgebäudes finanziert. Die Vernetzung innerhalb des Gebäudes sowie zwischen mehreren Schulgebäuden auf demselben Schulgelände und die WLAN-Ausleuchtung wird aus dem DigitalPakt finanziert.

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